Matteo Cocuzza

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Städte: Turin
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Matteo Cocuzza ist Anwalt für Arbeitsrecht und berät italienische und ausländische Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und der Arbeitsvermittlung. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Behandlung sämtlicher arbeitsrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit Unternehmensumstrukturierungen (z. B. Massenentlassungen, Versetzungen, Betriebsschließungen, Unternehmensübertragungen, Fusionen und Übernahmen, grenzüberschreitende Transaktionen, Zugang zu sozialen Dämpfern usw.) und internationaler Arbeitnehmermobilität (grenzüberschreitende Entsendungen, Europäische Blue Card, Versetzungen usw.). Im Bereich des Datenschutzes befasst er sich insbesondere mit Fragen im Zusammenhang mit der Fernüberwachung von Arbeitnehmern und der Abfassung der in Artikel 4 des Arbeitnehmerstatuts vorgeschriebenen Informationen über die Videoüberwachung und die indirekte Kontrolle von Arbeitnehmern.

Er ist Mitglied der AGI (Italienische Vereinigung der Arbeitsrechtsanwälte); seit 2018 ist er Mitglied der Kommission für internationale Angelegenheiten der Anwaltskammer Turin. Er ist Mitglied der AIJA und Ratsmitglied der Anwaltsvereinigung Piemont und Savoyen. Außerdem ist er Mitglied des Reseau Entreprendre Piemonte.

Seit 1999 ist er Mitglied der Anwaltskammer von Turin. Nachdem er 16 Jahre lang (seit 2011 als Partner) in der Anwaltskanzlei Agostino Pacchiana Parravicini e Associati in Turin gearbeitet hat, eröffnete er im Juli 2020 seine eigene, intern arbeitende Kanzlei, die im Rahmen des Anwaltsnetzwerks BGLV & Partners mit Hauptbüros in Turin, Mailand, Florenz, Lucca und Viareggio tätig ist. Seit 2015 ist er als Anwalt vor den Obersten Gerichten zugelassen.

Im Jahr 2002 habilitierte er sich als Rechtsanwalt in Frankreich, wo er von 2001 bis 2002 mit einer internationalen Kanzlei in Lyon zusammenarbeitete.

Er spricht Italienisch, Französisch und Englisch.

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